Unsere Verantwortung für die globale Lieferkette

Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sind Unternehmen dafür verantwortlich, faire und nachhaltige Standards in ihren globalen Lieferketten sicherzustellen. Dabei kann Röhm auf bestehende Strukturen und Prozesse zurückgreifen. Gleichzeitig will das Unternehmen seine Bemühungen um eine verantwortungsvolle Beschaffung weiter intensivieren.

Seit Januar 2024 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) auch für Röhm. Es verlangt von Unternehmen, dass sie ihrer Verantwortung für Umwelt- und Sozialstandards in globalen Lieferketten gerecht werden. Als Teil der chemischen Industrie hat Röhm bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes strenge Umweltschutzvorschriften entlang der gesamten Wertschöpfungskette umgesetzt.

Röhm setzt unter anderem auf ein spezielles Vorqualifizierungsverfahren für neue Lieferanten, bei dem die auditierten Lieferanten umfangreiche Angaben machen müssen. Dabei werden mögliche Risiken in den Bereichen Korruption, Umwelt, Menschen- und Arbeitsrechte, Arbeitssicherheit und weitere Aspekte der gesellschaftlichen Verantwortung entlang der Wertschöpfungskette überprüft. Für die Zusammenarbeit kommen nur Lieferanten in Frage, die die LkSG-Kriterien erfüllen und den Verhaltenskodex für Lieferanten sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Röhm unterstützen. Gleichzeitig auditiert das Unternehmen auch regelmäßig bestehende Lieferanten.