Die Rücknahme von Industrieverpackungen
Röhm hat sich verpflichtet, Umweltschutz, Sicherheit und Gesundheit kontinuierlich zu verbessern. So bekennen wir uns zu den Leitlinien der Responsible-Care-Initiative der chemischen Industrie und den UN-Nachhaltigkeitszielen (SDGs).
Verpackungsabfälle können erhebliche Umweltauswirkungen haben, insbesondere wenn sie nicht ordnungsgemäß entsorgt werden. Dies umfasst Verschmutzung von Gewässern, Ressourcenverschwendung und die Emission von Treibhausgasen durch die Produktion von Verpackungsmaterialien. Mit der EU-Richtlinie 94/62/EG hat die Europäische Union daher für Verpackungen einen gesetzlichen Rahmen vorgegeben, der in Deutschland (VerpackG) umgesetzt wird.
Das Gesetz verpflichtet Hersteller und Vertreiber von Verpackungen sowie verpackten Waren, die eigenen Packmittel vom Kunden zurückzunehmen und in den Wirtschaftskreislauf zu integrieren.
Röhm erfüllt die Rücknahmepflicht für alle von ihr in Deutschland in Verkehr gebrachten Verpackungen unter Einbindung industrieller Rücknahmesysteme. Die werkstoffspezifischen Rücknahmegesellschaften nehmen alle rekonditionier– und recycelbaren Verpackungen zurück und führen diese einer Wiederverwendung zu.
In dieser Information haben wir für unsere Kunden die Rücknahmegesellschaften und ihre Maßnahmen zusammengestellt, die für die bundesweite Rücknahme und Verwertung von Industrieverpackungen zur Verfügung stehen. Wir wollen ihnen für alle verwendeten Verpackungen effiziente Entsorgungswege anbieten, die fachkompetent und verantwortungsbewusst betrieben werden.
Die Gesamtkosten der Verpackungsentsorgung werden den verpackten Waren zugeordnet. Daher kommt kostenbewusstes Verhalten allen Beteiligten zugute.
Wichtige Hinweise
Grundsätzlich gilt: Es dürfen nur restentleerte Verpackungen zurückgegeben werden. Nach chemieeinheitlicher Definition bedeutet dies – je nach Aggregatzustand – tropffrei, rieselfrei oder spachtelrein. Zurückzugebende Verpackungen müssen das Etikett bzw. die Kennzeichnung des letzten Füllgutes lesbar tragen. Darüber hinaus fordern alle Rücknahmepartner ein Liefer-, Annahme- oder Rückgabeprotokoll als Basis für ihre Mengenstromnachweise.
Auch in restentleertem Zustand müssen Gefahrstoff- und Gefahrgutverpackungen so behandelt werden, dass keine Gefahr von ihnen ausgeht. Verschließbare Verpackungen müssen deshalb fest verschlossen werden. Falls eine Verpackung nicht (mehr) verschließbar ist, muss sie sicher umhüllt werden. Dafür können beispielsweise Sammelsäcke verwendet werden.
Vor der Rückgabe müssen die Verpackungen nach Materialfraktionen der verwendeten Wirkstoffe sortiert werden.
Der Gesetzgeber hat zwar eine Rücknahmepflicht für den Vertreiber, aber keine Rückgabepflicht für den Entleerer erlassen, d.h. die Inanspruchnahme der Rücknahmeeinrichtungen ist für unsere Kunden freiwillig. Sie können die Industrieverpackungen auch anderweitig – ggf. unter Einbindung von Drittanbietern – einer Wiederverwertung oder Entsorgung zuführen. In jedem Fall trägt der Abfallbesitzer die Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit des gewählten Entsorgungsweges.
Länderspezifische Umsetzung
Die Umsetzung der europäischen Verpackungsrichtlinie hat zu einer Vielzahl an Regelungen in den Mitgliedsstaaten der EU geführt. In der Regel sind die Verwertungssysteme länderspezifisch organisiert und die Verwerter lokal lizensiert. Um unsere Kunden bei Fragen zu entsprechenden Regelungen bei der Rückholung und Verwertung zu unterstützen und den lokalen Verpflichtungen zur Anmeldung und Dokumentation nachzukommen, hat Röhm das Unternehmen Deutsche Recycling GmbH kontraktiert. Sollten Sie Fragen zu diesem Themenkomplex haben, sprechen Sie bitte gerne Ihren Röhm Sales Mitarbeitende dazu an.
Rekonditionierbare Verpackungen
Röhm setzt nur restentleerbare Kombi-IBC mit Rücknahmegarantie des Herstellers ein. Jeder Kombi-IBC trägt Hinweise, Unterlagen oder die notwendige Telefon- oder Faxnummer für den Rücknahme-Service des jeweiligen Herstellers. Sind die nachfolgenden Bedingungen eingehalten, ist die Abholung und Rücknahme kostenfrei. Generell müssen die Container leer, unbeschädigt, äußerlich sauber, im Wesentlichen unverrostet, dicht verschlossen sein und das letztgültige Etikett von Röhm tragen. Bei einigen Herstellern ist ein sogenanntes Rückholticket am jeweiligen Kombi-IBC angebracht.
Rücknahme-Service:
Schütz GmbH & Co. KGaA
Telefon: +49 2626 77-0
Fax: +49 2626 77-532
www.schuetz.net/de
Mauser-Werke GmbH
Telefon: +49 2232 78-1000
Fax: +49 2232 78-1208
www.mausergroup.com
Röhm setzt bevorzugt wiederverwendbare Kunststoff- und Stahlfässer ein. Letztendlich entscheidet aber der Zustand (Beschädigungen, Restanhaftungen etc.), unter Umständen aber auch die Natur des Inhaltsstoffes über die tatsächliche Rekonditionierbarkeit dieser Verpackungen.
Die Rücknahme dieser Verpackungen erfolgt durch die Kreislaufsystem Blechverpackungen Stahl GmbH (KBS). Röhm hat die Kosten für die Rücknahme und Verwertung bereits entrichtet. Kosten für den Transport werden zwischen Entleerer und Annahmestelle geregelt. Die restentleerten Gebinde müssen in Fraktionen getrennt sein. Restanhaftungen dürfen nicht miteinander reagieren. KBS bietet dazu detaillierte Informationen an.
Rücknahme-Service:
Kreislaufsystem Blechverpackungen Stahl GmbH (KBS)
Telefon: +49 211 239 228-0
info@kbs-recycling.de
www.kbs-recycling.de
Röhm setzt standardmäßig die wiederverwendungsfähigen Chemiepaletten der Typen CP1 bis CP9 ein. Intakte Paletten können nach Gebrauch jeweils über den lokalen Palettenhandel, oft unter Erzielung eines Erlöses, zurückgegeben werden. Die Paletten dürfen keine Kontaminationen aufweisen und müssen i.d.R. nach CP-Größen sortiert sein. Nicht wiederverwendbare Paletten können zum Altholz gegeben werden. Ist das Holz durch Chemikalien verunreinigt, sind Entsorgungswege zu wählen, die eine sichere Entsorgung der aufgesogenen Chemikalien garantieren. Der Entsorgungsweg hängt in diesem Fall von den Eigenschaften der verunreinigenden Chemikalie ab.
Nicht rekonditionierbare Verpackungen
Nicht rekonditionierbare Verpackungen sind klassische Einwegverpackungen, die sich entweder nicht oder nicht wirtschaftlich wiederverwenden lassen. Darunter fallen beispielsweise Foliensäcke, Gewebesäcke, FIBC (Big Bags) etc. Nicht rekonditionierbare Kunststoffverpackungen werden bundesweit von RIGK zurückgenommen und verwertet. Röhm hat die Kosten für die Rücknahme und Verwertung bereits entrichtet. RIGK arbeitet als Bringsystem, d.h. Containergestellung und Transport werden zwischen Entleerer und Annahmestelle geregelt. Die Verpackungen müssen restentleert und gemäß den unten aufgeführten Annahmebedingungen getrennt sein.
Detaillierte Annahmebedingungen erhalten Sie auf telefonische Anforderung bei RIGK oder über die Webseite des Unternehmens (www.rigk.de). Für Gefahrstoff- und Gefahrgutverpackungen können Sammel- und Transporthilfen kostenpflichtig bei RIGK bezogen werden. Fraktionen schadstofffreier Füllgüter sind:
- Kunststofffolien (ohne Aluminium und sonstige Verbunde)
- Mit Farbstoff und Ruß verschmutzte Folien
- Aluminiumbestückte und Verbundfolien
- Hohlkörper
- Gewebeverpackungen (Big Bags etc.)
Schadstoffverpackungen, d.h. solche, die Gefahrstoffe oder Gefahrgüter enthalten haben, erfordern aufgrund der unterschiedlichen Verwertungswege die Separierung anhand der Gefahrgut- bzw. Gefahrstoff-Symbole in verschiedene Fraktionen.
Rücknahme-Service:
Packmittelrückgabe: dispo@rigk.de
Telefon: +49 800 308 600-3
Gefahrstoffpackmittelrückgabe: g-system@rigk.de
Telefon: +49 800 308 600-1
Papiersäcke werden von den Annahmestellen der Repasack GmbH zurückgenommen. Auch schadstoffhaltige Füllgüter werden von diesem Unternehmen zurückgenommen und verwertet. Sammelsäcke sind über Repasack erhältlich. Schadstoffhaltige Papiersäcke müssen trocken, restentleert und fraktioniert abgegeben werden. Die Kosten für die Rücknahme und Verwertung hat Röhm bereits entrichtet. Kosten für den Transport zur Annahmestelle werden zwischen Entleerer und Annahmestelle separat geregelt. Papiersäcke müssen restentleert und trocken sein.
Rücknahme-Service:
Repasack GmbH
Telefon: +49 611 532 303-0
Kraftpapiersäcke (REPASACK) | Interzero - zero waste solutions
Die von Röhm verwendeten Kartonagen sind grundsätzlich recyclingfähig. Zur Vermeidung von Verunreinigungen des Produkts durch die Verpackung und umgekehrt werden – wenn erforderlich – Kunststoff-Inliner verwendet. Die Rücknahme und Verwertung von Kartonagen wird von der Vereinigung von Wertstoffrecycling (vfW), oder RESY (für Recycling System), garantiert. Unsere Kartonagenlieferanten sind Lizenznehmer des RESY-Zeichens und drucken das Zeichen auf die Verpackung auf. Die Reclay Systems GmbH und deren Mitglieder haben sich verpflichtet, alle mit RESY gekennzeichneten Verpackungen zu entsorgen. Einzelne Adressen regionaler Entsorgungsunternehmen erhalten Sie direkt bei der Reclay Systems GmbH in Köln. In der Regel erzielen unverschmutzte Pappabfälle Erlöse. Daher wird die Kosten- und Erlösregelung zwischen dem Entleerer und dem gewählten Vfw-Partner getroffen. Generell müssen die zurückzugebenden Kartonagen unverschmutzt, produktfrei und trocken sein.
Rücknahme-Service:
Reclay Systems GmbH
Im Zollhafen 2-4
50678 Köln
Telefon: +49 221 580 098-0
Fax: +49 221 580 098-777
www.resy.de
www.reclay-group.com
Zu den Transport-Umverpackungen gehören Schrumpf- und Stretchfolien, Umreifungsbänder und Kantenschutz (Stahl oder Kunststoff), sowie ggf. Holz oder Papier. In der Regel fallen diese Materialien in kleinen Mengen an und werden dem lokalen betrieblichen Entsorgungskonzept entsprechend getrennt und, oft unter Erzielung eines Erlöses, der Verwertung zugeführt. Für Fragen zu diesen Materialien hat Röhm das Unternehmen Kreislaufsystem Blechverpackungen Stahl GmbH (KBS) als Ansprechpartner benannt.
Ansprechpartner:
Kreislaufsystem Blechverpackungen Stahl GmbH (KBS)
Telefon: +49 211 239 228-0
info@kbs-recycling.de
www.kbs-recycling.de